
Du hast eine Idee oder eine Begabung, die du nun unternehmerisch zu Geld machen möchtest. Sobald du selbständig arbeitests und eine Gewinnerziehlungsabsicht verfolgst ist die Sache klar: Du musst ein Gewerbe anmelden.
Steuerrechtlich ist die Angelegenheit ebenfalls relativ klar. Auf deine Gewinne musst du je nach Unternehmensform Steuern zahlen. Entweder Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer. Dazu kommt ab einem gewissen Umsatz auch die Gewerbesteuer.
Alles ist in bester Ordnung, solange du Gewinne erwirtschaftest. Fährst du jedoch Verluste ein, wird deine Selbständigkeit vom Finanzamt näher unter die Lupe genommen und sie werden überprüfen, ob es sich nur um Liebhaberei handelt.
Was bedeutet Liebhaberei?
Vereinfacht gesagt ist die Liebhaberei eine Unternehmung von dir, die dir zwar Einnahmen beschert, aber zu keinen Gewinnen führt.
Wenn du beispielsweise gerne strickst und deine Erzeugnisse zum Selbstkostenpreis oder darunter verkaufst, liegt eindeutig Liebhaberei vor. Du besitzt also keine Gewinnerzielungsabsicht, was dich jedoch nicht von anderen steuerlichen Pflichten befreit.
Warum kann Liebhaberei problematisch sein?
Problematisch wird es für dich, wenn du dich mit deiner Strickerei selbständig machen möchtest, haufen Material eingekauft hast und deine Produkte sich einfach nicht verkaufen. Unterstellt dir dann das Finanzamt Liebhaberei hast du ein großes Problem. Somit kannst du die Verluste in der Einkommenssteuererklärung nicht geltend machen, was zu höheren Steuerabgaben oder gar zu Rückzahlungen führt.
Das ist vor allem ärgerlich, wenn du es erst einmal im Nebengewerbe versucht hast oder anderweitig Einkünfte erzielst. Wenn du dich selbständig machst und sonst keine Einkünfte besitzt, aber Verluste einfährst, ist es quasi egal, ob dir Liebhaberei unterstellt wird, du zahlst ja sowieso keine Steuern. Allerdings hat sich deine Selbständigkeit in dem Bereich aus steuerlicher Sicht damit erledigt. Was das für Konsequenzen hat, erfährst du im Laufe des Artikels.
Kann ich nicht einfach mal loslegen und schauen, ob es Profit abwirft?
Jaein. Du kannst schon versuchen, mit deinem Hobby ein bisschen Geld zu verdienen und erst einmal schauen, ob es Profit abwirft. Trotzdem solltest du nicht unbedarft Sachen verkaufen. Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, musst du ein Gewerbe anmelden und Steuern abführen. Das gilt nicht, wenn du ab und an mal deine gebrauchten Sachen privat über Kleinanzeigen verkaufst. Machst du es regelmäßig, könnte dir aber Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden.
Was du immer abführen musst, ist die Umsatzsteuer, selbst wenn du keine Gewinnerzielungsabsichten besitzt. Also solltest du bevor du etwas verkaufst zumindest die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit du dich steuerrechtlich nicht strafbar machst.
Ein weiterer Nachteil des einfach so Startens ist, dass es sehr schwer wird frühere Investitionen steuerlich geltend zu machen.
Sagen wir dein Strickbusiness ist so groß geworden, dass du noch eine Profi-Nähmaschine für anspruchsvollere Produkte und Material auf Vorat für 5.000 Euro gekauft hast. Aber erst im nächsten Jahr willst du dich komplett selbständig machen. Jetzt kannst du die 5.000 Euro rückwirkend nicht mehr steuerlich geltend machen und zahlst die volle Steuer auf die Verkaufspreise. Wenn es sich nur um ein paar Wochen handelt, kannst du die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend machen.
Es besteht bei Abschreibungsgegenständen noch die Chance, zumindest die Restlaufzeit steuerlich geltend zu machen.
Steuerlich anspruchsvoll sind Güter, die vorher lange Zeit privat waren, du sie aber auf einmal steuerlich geltend machen möchtest. Hier ist das Auto der Klassiker. Auf einmal brauchst du das Auto für deine Selbständigkeit, hast es aber vorher jahrelang privat betrieben. Hier schaut das Finanzamt dann ganz genau hin, ob sie dir doch nicht Liebhaberei anhängen können, wenn deine Gewinne nicht hoch sind.
Nachträgliche Liebhaberei wird teuer!
Wenn man den festen Entschluss gefasst hat, sich selbständig zu machen und das Finanzamt weißt dir am Ende doch Liebhaberei nach, kann es teuer werden.
Gehen wir mal von dem Strickbeispiel weg und sagen, du möchtest dich als Fotograf selbständig machen. Du kaufst Equipment für 25.000 € und hast laufende Kosten von 2.000 Euro im Monat. Müsstest also im ersten Jahr 49.000 € Einnahmen erzielen, um plus minus null herauszukommen.
Jetzt läuft es im ersten Jahr sehr bescheiden und du kannst keinen Gewinn erzielen. Das Finanzamt wird noch nicht groß meckern, Anfangsverluste sind in der Selbständigkeit eher dier Regel als die Ausnahme. Im zweiten Jahr kommst du gerade so um die Runden und erzielst nur einen minimalen Gewinn, hast aber noch einen Verlustvortrag von 30.000 € und zahlst deshalb keine Steuern.
Im dritten Jahr nimmst du einen Halbtagsjob an, weil das Geld an allen Ecken und Enden fehlt und investierst aber einen Teil in deine Selbständigkeit, zum Beispiel in eine neue Homepage. Das hilft alles nichts und du machst wieder Verluste, was deine Steuerlast mindert.
Im fünften Jahr glaubt dir das Finanzamt nicht, dass du mit deiner Photografiererei überhaupt Geld verdienen kannst oder möchtest. Sie unterstellen dir Liebhaberei und fordern die “gesparten” Steuern der letzten vier Jahre zurück. Das kann dann auch privat existenzgefährdend sein.
Welche Branchen sind am Meisten betroffen?
Wie du bisher vielleicht rausgelesen hast, gibt es Branchen, die von dem Vorwurf der Liebhaberei besonders betroffen sind. Generell ist das Finanzamt vor allem bei Tätigkeiten, die gerne auch als Hobby betrieben werden besonders hellhörig. Beispielsweise:
- Grafiker
- Schriftsteller
- Autotuning
- Künstler
- Kleineres Handwerk
- Fitnesscoach
- Blogger
Wie beugt man Liebhaberei vor?
Du willst dich in einer Branche selbständig machen, die im Verdacht steht Liebhaberei zu sein, aber möchtest die Vorwürfe im Keim ersticken? Der einfachste Tipp wäre: Mach genug Gewinn! Aber wenn es so einfach wäre, würden nicht so viele Selbständige scheitern.
Je mehr es danach aussieht, dass dein Business nicht nur ein Hobby ist, desto bessere Argumente hast du gegen das Finanzamt, wenn der Liebhabereivorwuf kommt. Wenn du als Blogger beispielsweise dein eigenes kleines Büro besitzt oder als Künstler dein Atelier und dein Business nicht aus dem Wohnzimmer betreibst. Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter einstellen hilft da auch.
Betreibst du deine Selbständigkeit im Haupterwerb wird es dem Finanzamt ebenfalls schwerfallen, dir Liebhaberei zu unterstellen. Allerdings kann es schon sein, dass du zumindest ohne Nachweis angeben musst, wie du dein Leben finanzierst.
Wenn es zum Vorwurf der Liebhaberei kommt, ist das jedoch nicht das Ende. Du musst dich nur kooperativ zeigen und dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass du wirklich versuchst dich mit deinem “Hobby” selbständig zu machen. Das heißt, du musst konkrete Maßnahmen treffen, die dazu geeignet sind, endlich Gewinn zu erwirtschaften. Beispielsweise die Kosten senken, eine bessere Marketingstrategie entwickeln, die Preise anpassen usw, usf. Das solltest du als guter Unternehmer sowieso immer machen. Ansonsten ist der Vorwurf der Liebhaberei vielleicht doch gerechtfertigt.
Bei all diesen kniffligen Fragen hilft freilich ein guter Steuerberater. Ich finde jedoch, dass man als Selbständiger solche Sachen einfach wissen sollte, selbst wenn man sie wegdelegiert. Weshalb ich hoffe, dass ich beim Thema Liebhaberei ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht habe.
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