Krankenkassenbeiträge in der Selbständigkeit nicht unterschätzen + Petition

Von | 25. August 2017

Eine Krankenkassenkarte, die aus einem Geldbeutel herausschaut, der auf einer Tastatur liegt.

Wer sich selbständig machen möchte, hat viele Kosten auf dem Schirm. Den Posten, den viele vermutlich unterschätzen sind die viel zu unflexiblen Krankenkassenbeiträge. In diesem Punkt misst der Gesetzgeber nämlich mit zweierlei Maß. Während Arbeitnehmer nach ihrem tatsächlichen Einkommen ihre Abgaben entrichten müssen, wird bei Selbständigen einfach davon ausgegangen, dass sie einen gewissen Betrag verdienen.

2.231,25 Euro verdienst du als Selbständiger

Sobald du dich in Vollzeit dem Aufbau deines Unternehmen widmest, wird dir unterstellt, dass du mindestens 2.231,25 € im Monat verdienst. Egal ob du gerade noch an deinem Prototyp bastelst und deshalb quasi kein Einkommen besitzt oder du gar Minus machst, weil das halt als Unternehmer passieren kann.

Das hat vielleicht in einer Zeit funktioniert, als sich wirklich nur Leute selbständig gemacht haben, die es sich leisten konnten. In der aktuellen Arbeits- und Wirtschaftswelt in der täglich nach Innovationen und neuen Start-Ups regelrecht gebettelt wird, spiegelt die aktuelle Gesetzgebung allerdings nicht die Lebensrealität vieler Arbeitgeber von morgen wieder.

Wie hoch ist mein Krankenkassenbeitrag?

Als Unternehmer zahlst du in der gesetzlichen Krankenkasse den Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung (14,6% + 0,3-1,7% je nach KK)  und der Pflegeversicherung (2,8%). Soweit so gerecht. Während der Mindestbeitrag für Arbeitnehmern bei läppischen 83,25 € liegt, musst du als Selbständiger ca. 412,78 € berappen.

Natürlich gibt es hier Ausnahmen. Genauer gesagt gibt es Zwei.

Sozialer Härtefall

Es gibt den sogenannten sozialen Härtefall, dann beträgt die Bemessungsgrundlage 1.487,50 €. Dein Krankenkassenbeitrag beträgt dann ca. 270 €. Dieser wird eigentlich nur bei Leuten bewilligt, die gerade aus der Arbeitslosigkeit kommen oder einen Gründerzuschuss erhalten.

Nebenberuflich Selbständig

Bist du nebenberuflich selbständig, dann bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Zusätzlich musst du den jeweiligen Prozentsatz der Krankenkasse abführen. Jedoch gibt es hier mit derzeit 991,67 € auch eine Mindestbemessungsgrenze. Der Mindestbeitrag beträgt bei dieser Variante ca. 150€.

Mindestbemessungsgrenzen für Krankenkassenbeiträge

JahrHauptberuflich selbständigHauptberuflich selbständig / BeitragsminderungNebenberuflich selbständig
20172.231,25 €1.487,50 €991,67 €
20182.283,75 €1.522,50 €1.015,00 €

Welche Tricks gibt es?

Bei so einem komplexen Gebilde wie die Krankenkassenbeiträge für Selbständige gibt es natürlich diverse Schlupflöcher, die je nach Situation sinnvoll, beziehungsweise weniger sinnvoll sind. Auch treibt es so manche Blüte, die eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

Aber als Selbständiger ist das immer so eine Sache mit großem organisatorischen Aufwand. In der Zeit, die du benötigst um deine Krankenkassenbeiträge um 100 € zu drücken, hättest du vielleicht schon Aufträge im Wert von 400 € annehmen können. Oder verkaufsfördernde Maßnahmen ergreifen können und und und.

Rede mit deiner Krankenkasse

Mein bester Tipp ist, dass du mit deiner Krankenkasse reden solltest. Ja, regelrecht nerven. Die haben nämlich schon Spielraum mit der Vergabe der oben genannten Mindestbemessungen. Da sie aber meist wie eine Behörde arbeiten, muss man schon den ein oder anderen Antrag ausfüllen und natürlich auch an den richtigen Sachbearbeiter kommen.

Als ich mich nach meinem Studium selbständig gemacht habe und nebenher noch im Fernstudium war konnte ich argumentieren, dass ich ja nur nebenberuflich selbständig bin. Bei der Einstufung sind die Grenzen nämlich recht willkürlich. Faustformel ist dass man nicht mehr als 18 h dafür aufwendet und weniger verdient als im Hauptjob.

Nun, nachdem ich mittlerweile mehr Zeit für Aufträge aufwende und schon drei Jahre vergangen sind, wurde ich Mitte diesen Jahres hochgestuft auf den Mindestbeitrag. Da dies ca. 40% meines derzeitigen Gewinns wären, hätte ich die Selbständigkeit wohl an den Nagel hängen können. Also habe ich, obwohl ich nicht aus der Arbeitslosigkeit komme und keine Förderung erhalte, einen Antrag auf eine niedrigere Bemessungsgrundlage gestellt. Mit Erfolg. Zwar sind die Beiträge für meinen Umsatz immer noch zu hoch, aber nicht mehr ganz so existenzgefährdend wie zuvor.

Da das Wechseln der Krankenkasse relativ einfach ist, kann man sicherlich mit Zeitaufwand eine Kulantere finden, wenn sich deine Kasse stur stellt. Ich bin derzeit bei der BARMER.

Lass dich anstellen

Du kannst dich auch von einer Firma bei der du Anteile hältst, deinem Geschäftspartner oder der Firma deines Ehegatten anstellen lassen. Dann musst du aber im Zweifel nachweisen können, dass du dort hauptberuflich tätig bist und dein Unternehmen nur nebenher betreibst. Dann kommst du mit beiden Mindestbemessungsgrenzen auf ~ 191,62 € (41,62 € + 150 €). Musst aber noch bei der Anstellung einkalkulieren, dass derjenige dann deinen Anteil zahlen muss und noch andere Versicherungen, die als Selbständiger wegfallen (zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung).

Der Vorteil beruht hier eher weniger darauf, dass du enorm niedrigere Beiträge zahlst, sondern viel mehr, dass du wirklich nur einen prozentualen Anteil deiner Mehreinnahmen abgeben musst und nicht einfach angenommen wird, dass du den oben genannten Betrag verdienst.

Es soll auch Leute geben, die dann ihre (nebenberufliche) Selbständigkeit einfach nicht anzeigen. Hier ist natürlich das Risiko von immensen Nachzahlungen gegeben, was durchaus in der Privatinsolvenz enden kann.

Familienversicherung

Wenn du in einer Ehe lebst, der Ehegatte Vollzeit angestellt ist und deine Selbständigkeit weniger als 425 € im Monat einbringt und auch im Nebenerwerb ausgeführt wird, kannst du in der Familienversicherung bleiben. Das gilt auch, wenn du unter 23 Jahre bist und deine Eltern gesetzlich Familienversichert sind.

Prüfe ob du in die Künstlersozialkasse eintreten kannst

Wenn du in der Kreativbranche unterwegs bist, solltest du unbedingt prüfen, ob du die Voraussetzungen für die KSK erfüllst. Der Abgabesatz ist dort mit 4,8 % für 2017 und 4,2 % für 2018 deutlich geringer.

Da ich mich aber hier nicht auskenne, kann ich leider nur auf die Homepage der Kasse verweisen. Dort findet ich auch einen Reiter Voraussetzungen.

Ist die private Krankenversicherung eine Alternative?

Ich setze mich damit quasi immer auseinander, wenn ich den Beitrag überweise und ich mich ärgere, weil mein Konto schmilzt. Ich bin noch halbwegs jung, sportlich und gesund. Habe keine Allergien und noch nie eine ernste Krankheit gehabt. Meine Beiträge für die private Kasse wären lächerlich niedrig. Ich könnte auch einen hohen Selbstbehalt nehmen, ich gehe ja eh nie zum Arzt.

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Doch was ist, wenn man wirklich mal schwer krank wird? Wenn man Kinder bekommt und die nicht bei dem Partner mitversichert werden können? Da opfert man möglicherweise seine finanzielle Zukunft um jetzt eine geringere Beitragslast zu haben. Diese Unsicherheit ist es mir einfach nicht wert.

Aber das müsst ihr für euch entscheiden. Grundsätzlich wird es Szenarien geben, in der die private Krankenversicherung Sinn ergibt.

Umsatzeinbrüche können dich in den Ruin treiben

Dein monatlicher Beitrag wird einmal im Jahr anhand des letzten Einkommensteuerbescheids festgelegt. Verdienst du glücklicherweise mehr als die Mindestbemessungsgrenze musst du natürlich auch mehr Abgaben zahlen. Soweit so fair. Nur wird das Beitragsrisiko komplett auf deiner Schulter verteilt. Zahlst du zu wenig, musst du im kommenden Jahr eine Nachzahlung leisten, zahlst du zu viel, hast du Pech gehabt.

Ein Schild auf dem Sorry Closed steht

Sagen wir mal du warst in der komfortablen Situation und hast im Monat die maximale Bemessungsgrenze von 4.350 € verdient. Dann wären deine Beiträge ungefähr bei 783 € im Monat. Hast du dann im darauffolgenden Jahr einen Umsatzeinbruch von 50 % weil große Auftraggeber wegfallen, dann zahlst du trotzdem diesen Beitrag. Bei sagen wir mal nur 2.000 € monatlichen Einnahmen, wäre das ein Beitragssatz von läppischen 39,15 %. Da du bisher zuviel gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet bekommst, schaust du in die Röhre.

Wenn Umsatzeinbrüche drohen kannst du zum nächsten Monat eine Anpassung beantragen, brauchst dafür aber einen neuen Feststellungsbescheid der Einkommenssteuer als Nachweis. Das ist alles unnötige organisatorische Arbeit, die du als Selbständiger einkalkulieren musst. Oder halt Kosten, weil du deinen Steuerberater zusätzlich beauftragen musst.

Petition gegen diesen Irrsinn

Nächstes Jahr (2018) wird eine geringfügige Krankenkassenreform für Selbständige in Kraft treten. Zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge können dann am Ende des Jahres tatsächlich zurückverlangt werden. Müssen aber trotzdem erst einmal gezahlt werden.

Das hat eine schlecht kalkulierbare Finanzierungslücke bei Umsatzeinbruch zur Folge, die du dann gegebenenfalls mittels Krediten oder Bettelei in der Familie ausgleichen musst. Oder halt wegen so einem Schmarrn den Laden zusperrst.

Der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands e.V (VGSD) setzt sich deshalb mit einer Petition für faire Bedingungen ein. Hauptforderung ist, dass die Mindestbemessungsgrenze genauso hoch ist wie bei Angestellten – Nämlich 450 €. Damit man wirklich nur den Beitrag zahlt, den man auch verdient, wie es sich gehört.

=> Zur Petition

Das wäre vor allem für Gründer fair.

Notiz am Rande

Während die Mindestgrenzen der Krankenkassenbeiträge von 2016 auf 2017 gestiegen sind, es also angenommen wird, dass man als Selbständiger noch mehr verdient, wurde im gleichen Atemzug der maximale Beitragssatz gesenkt. Solidarisch ist was anderes.

Am Besten ist also, du verdienst 10.000 € oder mehr im Monat, dann beträgt dein relativer Beitrag nur noch 7,8% oder weniger. Arm sein ist halt scheiße. Deal with it!

Robert von Plötzlich-Selbständig.de Schwarz/Weiß Bild

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10 Gedanken zu „Krankenkassenbeiträge in der Selbständigkeit nicht unterschätzen + Petition

  1. Larissa Konstanz

    Schönen guten Tag! Ich bräuchte Ihre Hilfe. Mein Problem ist folgendes : Ich bin verheiratet.Mein Mann ist freiwillig aber gesetzlich bei der AOK versichert,hat eine Mietwohnung, die aber auf ihn läuft. Ich arbeite als Honorarkraft an einer VHS.Letztes Jahr habe ich 10-12 Stunden in der Woche gearbeitet (ich dachte als nebenberuflich, da ich noch kleine Kinder habe) und habe fast 16000€ verdient. Nun habe ich mich bei der KK gemeldet,da ich aus der Familienversicherung 100% raus bin und auch bereit war, die 14,9%+ PV zu zahlen. Da bekomme ich plötzlich ein Schreiben, dass ich hauptberuflich selbstständig bin und 401€ im Monat zahlen muss und bekomme eine Rechnung mit knapp 5000€ Nachzahlung. Ich habe natürlich alles bezahlt, aber kann nicht verstehen, warum sie mich nicht als nebenberuflich einstufen können.
    Hätten Sie eine Antwort?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    1. Robert Beitragsautor

      Hallo Larissa,

      Wenn du in dem Formular, dass dir die Krankenkasse zuschickst angegeben hast, dass du mehr Zeit mit deiner selbständigen Arbeit verbracht hast als mit deinem Job passiert das.
      Das wäre für mich der offensichtlichste Grund, warum das geschehen konnte.

      Seit 2018 ist das aber egal, du bekommst zu viel gezahlte Beiträge (über dem Mindestsatz) nächstes Jahr wieder zurück und müsstest auch zu wenig gezahlte Beiträge nachzahlen. Da muss ich mich aber auch noch mehr einlesen und werde dann den Artikel aktualisieren.

      Antworten
  2. Larissa Konstanz

    Lieber Robert, vielen Dank für deine Antwort! Ja,ich bin “hauptberuflich ” Hausfrau und nebenberuflich arbeite ich. Geht es so nicht? So steht es im Internet, dass Hausfrauen auch nebenberuflich selbständig sein können.
    Die Krankenkasse hat mein Einkommen mit dem Einkommen meines Mannes zusammengerechnet und durch zwei geteilt.
    Ich habe auf der Seite von der Daimler Krankenkasse gelesen, dass man so machen kann, wenn der Mann nicht gesetzlich versichert ist. Aber es steht nicht, pflichtversichert oder freiwillig versichert. Wenn es egal wäre,Hauptsache gesetzlich, dann könnte ich mit meiner KK darüber diskutieren. Und die genaue Informationen habe ich bis jetzt noch nicht gefunden.

    Antworten
  3. Martina Roters

    Es gibt 2 wichtige Dinge zu beachten, bevor man die GKV verlässt:
    a) Das Problem einkalkulieren, das ein (potenzieller) Partner bekommt, weil er mit der falschen Person verheiratet ist, sprich, wenn sein Partner nicht in der GKV ist – dann passiert genau das was Larissa Konstanz geschildert hat: ALLE Familieneinnahmen (auch z. B. Mieteinnahmen) werden plötzlich zur Berechnung herangezogen – ich empfinde das als Diskriminierung, aber die Gerichte haben es als rechtens erklärt.
    Es kommt übrigens nicht darauf an, ob man der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung z. B. 19,5 oder 21 Std. nachgeht, entscheidend ist, dass die nebenher ausgeführte selbständige Tätigkeit “nicht überwiegt”.
    b) Darauf achten, dass man in der ZWEITEN Hälfte des Arbeitslebens (Achtung, das endet scheinbar schon bei Stellung des Rentenantrags, aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer) ganze 90% in die GKV eingezahlt haben muss (pflichtversichert oder freiwillig), denn wenn davon auch nur 1 % fehlt, fliegt man aus der Krankenversicherung der Rentner und muss sich fürs Alter – also genau für die Zeit, wo die Beiträge dort hoch sind und mit steigenden Kosten nur immer noch höher werden – teuer privat versichern.
    Leider wissen die wenigsten Menschen von dieser Regel (gehen heute z. B. ins Ausland und die dortige “gesetzliche” Kasse zählt nicht!) und es gibt bei Rentenbeginn ein böses Erwachen.

    Antworten
    1. Robert Beitragsautor

      Hallo Martina,

      vielen Dank für deinen hilfreichen Input. Da werde ich mich mal schlau machen, wenn ich Zeit dafür finde und ggfs. einen Artikel daraus basteln.

      Antworten
  4. Piotr Oskar

    Hallo Robert

    Ich habe hierzu auch eine Frage.
    Meine Freundin ist seid diesen Jahr selbständig und ist bei einer gesetzlichen kranken Kasse versichert. Ich selber habe mit ihrer Arbeit nichts zu tuen und bin angestellter bei einer Firma und ganz normal über meine Firma versichert.
    Jetzt hat letztens die kranken Versicherung meine Freundin angerufen und möchte das sie meine lohnabrechnung zur kranken Kasse zu schickt damit sie berechnet werden kann.
    1. Darf die kranken Kasse das?
    Da wir weder verheiratet sind oder zusammen Kinder haben frage ich mich ob sie das machen muss.
    Das einziege ist das wir in der selber Wohnung leben
    Aber beide andere Berufe ausüben.

    Danke im voraus

    Antworten
    1. Robert Beitragsautor

      Servus Piotr,

      dazu finde ich leider nichts. Bei Ehepartnern ist mir das bekannt. https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/krankenkasse-darf-einkuenfte-des-ehepartners-beruecksichtigen-43440#

      Bei Lebensgemeinschaften wäre mir das neu. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn es dort auch ginge. Dass sie es versuchen halte ich aber für naheliegend.
      Vielleicht können die dir beim Bürgertelefon zur Krankenversicherung weiterhelfen 030 / 340 60 66 – 01 (Festnetz-Tarif, Mobil ggfs. abweichend)

      Antworten
  5. Leon Te

    Hallo Robert

    Ich bin auch interessiert selbständig zu arbeiten, aber es nicht direkt mega groß zu machen. Ich habe mein Studium in Game Design grade beendet und mich auf alles was mit 3D Grafiken zu tun hat spezialisiert.

    Ich bin verheiratet und meine Frau arbeitet Vollzeit, über sie bin ich momentan Familien versichert.

    Ich würde gerne mein Können Selbständig ausüben und damit bisschen Geld verdienen und hauptsächlich mein Portfolio erweitern um dann hoffentlich in eine Festanstellung zu kommen die ich vom Home Office machen kann. Wenn ich die Selbständigkeit nun als Vollzeit mache ist das Problem, wie hier auch beschrieben, dass die Krankenkassenbeiträge echt hoch sind und ich kann noch gar nicht abschätzen ob sich das dann rein vom Geld her lohnen würde, es kann ja auch sein, dass ich nichts verdiene aber trotzdem meine Beiträge an die KK zahlen muss.

    Um in der Familienversicherung zu bleiben darf ich nur unter 16-20h die Woche arbeiten und muss unter ~450€ bleiben. Unter dem 450€ Betrag zu bleiben kann ja erstmal realistisch sein da ich erstmal nur 3D Grafiken online über einen Shop anbieten werde. Wenn Auftragsarbeit dazu kommt, dann werde ich da vermutlich sehr schnell drüber sein, davon gehe ich aber jetzt erstmal nicht aus, vor allem nicht auf regelmäßiger Basis. Ich denke nicht, dass ich 2000€ im Monat damit verdienen kann, aber unter 450€ zu bleiben ist auch zu wenig. Es ist aber in meinem Fall noch gar nicht abzuschätzen.

    An sich würde ich gerne erst einmal den Online Shop starten (Das ist eine Website auf der ich ein Profil erstelle und ich dann die Möglichkeit habe meine 3D Grafiken zu präsentieren und auch zum Verkauf anbieten kann). Das Problem dabei ist, dass ich in 16h die Woche nichts fertig bekommen werde um überhaupt irgendwas Online zu stellen, sprich vom Zeitaufwand werde ich deutlich mehr arbeiten müssen weshalb ich dann meine KK Beiträge wieder selber zahlen müsste.
    Gibt es eine Möglichkeit wie ich selbständig arbeiten kann ohne die riesen Abgaben zu haben, wie zB eine Teilzeit/Nebenberufliche Selbständigkeit ohne Festanstellung?

    Antworten
    1. Robert Beitragsautor

      Mehr als die Tipps im Beitrag weiß ich auch nicht. Aber der Beitrag ist ein wenig veraltet. Der Mindestbetrag ist jetzt viel niedriger. Vielleicht hilft dir das ja schon weiter.

      Antworten

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