Energiegeld: Das solltest du als Selbständiger wissen

Von | 31. Mai 2022
Bild von Bruno /Germany auf Pixabay

Die aktuelle Bundesregierung hat aufgrund der steigenden Energiepreise ein Maßnahmepaket geschnürt. Unter anderem ist darin ein Energiegeld von 300 Euro enthalten.

Im Gegensatz zu den Corona-Hilfen sind wir (Solo-)Selbständigen dieses Mal nicht vergessen worden und müssen jetzt nicht monatelang lobbyieren, um auch etwas zu bekommen.

So bekommst du als Selbständiger das Energiegeld:

Eigentlich musst du dich um fast nichts kümmern. Bei deinem Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid im 3. Quartal werden die 300 Euro einfach abgezogen.

Solltest du weniger als 300 Euro pro Quartal vorauszahlen, bekommst du den Rest dann bei deiner Einkommenssteuererklärung fürs Jahr 2022 angerechnet. Das passiert laut Finanzämter automatisch. Ich gehe davon aus, dass das auch so ist, wenn du gar keine Quartalsabschläge zahlen musst, weil du im letzten Jahr zu wenig verdient hast.

Wenn du Arbeitgeber bist

Solltest du Mitarbeiter angestellt haben, musst du die 300 Euro deinen Mitarbeitern im September vorstrecken und auszahlen. Dabei ist zu beachten, dass keine Sozialabgaben darauf berechnet werden dürfen.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung musst du ein “E” bei dem Betrag vermerken.

Wenn du 450€ Kräfte angestellt hast, dann lass dir bestätigen, dass deine Tätigkeit dessen Erstjob ist. Nur der “Hauptarbeitgeber” ist verpflichtet die Pauschale auszuzahlen.

Die 300 Euro bekommst du anschließend beim Abführen der Lohnsteuer wieder zurück. Übersteigt der Betrag deine Lohnsteuerschuld, erhältst du die Differenz zurück.

Wenn du Arbeitnehmer und Selbständig bist

Darüber habe ich noch nichts gefunden. Der Logik der Auszahlung folgend würde ich sagen, dass es am stressfreisten ist, dem Arbeitnehmer zu sagen, dass man das Energiegeld nicht ausgezahlt haben möchte und sich das Geld eben über die verminderte Steuervorauszahlung, bzw. über die Einkommenssteuererklärung 2022 holt.

Wenn man es doppelt ausgezahlt bekommt, wird die Steuererklärung für 2022 nur unnötig kompliziert. Aber vielleicht gibt es für diesen Sonderfall noch einen offiziellen Hinweis bis September.


Quellen: mdr, ecovis, vgsd


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