Das Problem mit der Scheinselbständigkeit

Von | 16. Juni 2016

Scheinselbständigkeit verzweifeltBeim Start in die Selbständigkeit hat man es in Deutschland wahrlich nicht ganz einfach. Neben dem ganzen Papierkram ist vor allem die Finanzierung sehr schwierig, weshalb viele ihr eigenes Unternehmen erst einmal in Nebenbeschäftigung aufbauen. Doch seit geraumer Zeit wirft der Gesetzgeber durch die Problematik der Scheinselbständigkeit ganze Felsbrocken in den Weg vom eigenen Unternehmen.

Oftmals geht man vollends in die Selbständigkeit über, wenn ein guter und großer Auftrag gefunden wurde. Doch genau das könnte dir beim Start ins Unternehmertum das Genick brechen.

Das Problem mit der Scheinselbständigkeit

Im Gegensatz zum Angestellten zahlt ein Selbständiger vergleichsweise viel für seine Krankenkasse. Wird die gesetzliche Pflichtkrankenkasse gewählt, wird bis auf wenige Ausnahmen der Betrag von 2.126,25 Euro als Berechnungsgrundlage festgesetzt. Das heißt auf diesen Betrag müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gezahlt werden. Dafür müssen wir nicht in die Sozialversicherung oder Rentenversicherung einzahlen, sondern für uns selbst vorsorgen.

Das muss nicht unbedingt ein Vorteil sein, allerdings verschafft es vor allem zu Beginn wenigstens ein klein bisschen finanziellen Spielraum. Doch aufgrund der derzeit unklaren Gesetzeslage sollte sich nicht blind darauf verlassen werden. Die Rentenversicherung scheint seit letztem Jahr gezielt Jagd auf Solopreneure zu machen um ihre Rentenkasse zu füllen. Warum das so ist, da kann man nur spekulieren.

Wahrscheinlich merkt die Bundesregierung, dass die Rentenerhöhung gar nicht mit dem Generationenvertrag finanzierbar ist, weil die geburtenschwachen Jahrgänge gar nicht so viel abdrücken können, wie wir Rentenausgaben haben. Auch wenn es medial den Eindruck macht, dass sich immer mehr selbständig machen, sprechen die Statistiken eine ganz andere Sprache. Hier war der Trend zuletzt rückläufig, also kann durch eine gestiegene Anzahl der Selbständigen nicht unbedingt eine große Beitragslücke entstanden sein.

Statistik: Anzahl der Selbstständigen in Deutschland von 2005 bis 2014 (in 1.000) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Trotzdem macht es natürlich Sinn, gegen Scheinselbständigkeit vorzugehen, da viel Schindluder damit getrieben wird. Am berühmtesten dürfte wohl das Beispiel der Paketdienstleister sein, die ihre Mitarbeiter entließen, sie aber dann als Subunternehmer unter dem Mindestlohn wieder engagierten. Gegen solche Geschichten muss natürlich mit aller Gewalt vorgegangen werden, da es auch ein Wettbewerbsnachteil für alle anderen darstellt und es moralisch auch einfach nicht richtig ist.

Allerdings scheint es wohl so zu sein, dass die Rentenversicherung vor allem bei Selbständigen mit hohem Einkommen anklopfen. Zum Beispiel bei dem IT-Dienstleister der gerade einen großen Kunden geworben hat und dort für die nächsten sechs Monate eingespannt ist. Oder dem Social-Media-Berater der den großen Fisch geangelt hat.

Wer zählt als scheinselbständig?

Das weiß leider keiner, auch ich nicht. Zum einen muss zwischen Sozialversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung unterschieden werden. Man kann durchaus verpflichtet sein, in die Rentenkasse einzuzahlen, kann aber trotzdem als Selbständiger weiterarbeiten.

Fangen wir jedoch von vorne an. Im Jahr 1999 wurden die Scheinselbständigkeit vermutet, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien mit “Ja” beantwortet werden konnten.

1. Im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes – wird für einen Auftraggeber gehandelt
2. Der Selbständige beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
3. Der Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine nichtselbständigen Arbeitnehmer verrichten
4. Der Selbständige lässt keine unternehmertypischen Merkmale erkennen
5. Die Tätigkeit entspricht ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde. (Wikipedia)

Diese Passage wurde am 1. Juli 2009 ersatzlos gestrichen und seitdem herrscht totale Verwirrung um das Thema Scheinselbständigkeit.

Irrsinn³

Kurios wird es bei der Begründung der Rentenversicherung. Man kann durchaus rentenversicherungspflichtig sein, obwohl man nicht scheinselbständig ist. Dazu hat die Deutsche Rentenversicherung folgenden Bewertungskriterien auf ihrer Homepage veröffentlicht:

1. Die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
2. Die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten
3. Die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen
4. Die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten
5. Die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind

Der erste Punkt wird wohl hoffentlich bei keinem eintreten, sonst sollte er tatsächlich seine Selbständigkeit überdenken. Allerdings wird schon der zweite Punkte viele treffen. Als Dienstleister muss man freilich Servicezeiten einhalten. Egal ob man Berater ist, Webspace anbietet oder Supportleistungen erbringt.

Zum dritten Punkt muss ich mir als Projektmanager natürlich ans Hirn fassen. Selbstverständlich erstatte ich meinen Auftraggebern regelmäßig umfassenden Bericht, wie der Fortschritt seines Projektes lautet. Schließlich wurde mir das sieben Semester in den Kopf gehämmert und es gehört einfach zu einem vernünftigen Zusammenarbeiten dazu.

Ok, als IT-Nerd kann ich von überall arbeiten. Zumindest bläut uns das die “Starbucks-Werbeindustrie” ein, also sollte der vierte Punkt für mich nicht zutreffen. Aber was macht ein Innenarchitekt, ein Elektroniker usw? Klar muss der verpflichtet werden, auf der Baustelle, auf der er das Kabel verlegen soll, zu arbeiten.

Da eigentlich jeder Verdacht einzeln entschieden wird, herrscht absolut keine Rechtssicherheit und es kann zu willkürlichen Entscheidungen kommen. Das ist auch der Grund, warum das alles so schwammig formuliert ist.

Wie beuge ich Scheinselbständigkeit vor?

Ich glaube ich konnte glaubhaft aufzeigen, dass das ganze Thema auf Willkür ausgelegt ist. Deshalb kann man wie so oft keine pauschalen Tipps abgeben, wie man hunderprozentig sicher agiert. Allerdings sollte jeder Selbständige alles daran setzen, Vorkehrungen zu treffen, falls er als scheinselbständig eingestuft wird und es vors Gericht geht.

Diese Tipps habe ich durch viele Gespräche mit anderen Solopreneure, Steuerberatern und durch Diskussionen in Foren herauskristallisiert. Dies gilt nicht als Rechtsberatung.

1. Sei dein eigener Chef

Eigentlich müssig das zu erwähnen. Du musst immer Herr deines eigenen Geschäfts sein. Das heißt keiner darf dich anrufen können und dich zwingen jetzt eine bestimmte Tätigkeit zu vollziehen oder dir vorschreiben können, wie du eine Arbeit verrichten musst.

baby-chef

Natürlich läuft das im echten Leben nicht ohne Kompromisse ab, aber du bist der Chef und du bist niemanden unterstellt. Außerdem musst du auch das unternehmerische Risiko für dich und deine Firma tragen.

2. Erziele Einkommen aus mehreren Quellen

Auch wenn es die 5/6-Regel nicht mehr gibt ist das ein gewichtiges Kriterium, wenn es ernst wird.

Aber auch für eine erfolgreiche Selbständigkeit sind mehrere Geldquellen ein Erfolgsgarant.

In dem Buch “Change Your Habits, Change Your Life: Strategies That Transformed 177 Average People Into Self-Made Millionaires” hat Tom Corley herausgefunden, dass 65% der Selfmade-Millionäre mindestens drei Einnahmequellen hatten während sie ihre erste Millionen verdienten.

3. Schließe Verträge

Vorweg muss ich darauf hinweisen, dass ihr keine Verträge schließen sollt, bloß damit es nicht nach Scheinselbständigkeit aussieht. Denn wenn es vor Gericht kommt zählt nur, wie es in echt war und nicht wie es im Vertrag vereinbart war. Aber da die Tipps nur für Solopreneure sind, die nicht zum Schein selbständig sind, gehe ich davon aus, dass du nicht betrügen möchtest.

Ich schließe vor jedem Auftrag einen Vertrag ab, welche Leistungen konkret zu erbringen sind. Da ich überwiegen Software programmiere, warte oder betreue sind das bei mir in der Regel Pflichtenhefte in Kombination mit Softwareerstellungsverträgen. Für alles Andere erstelle ich Dienstleistungs- bzw. Wartungsverträge.

Auch wenn ich eine Einzelfirma von der Rechtsform bin sehe ich mich als Unternehmen, weshalb es mir schon zuwider wäre einen klassischen Werkvertrag zu unterschreiben. Sei also auch in diesem Punkt konsequent und selbstbewusst.

4. Besitze ein Büro

Ok, ein Büro brauchst du nicht unbedingt. Aber ein Arbeitszimmer sollte man als Selbständiger schon besitzen, oder so Möglichkeiten wie Co-Working-Spaces nutzen.

Wichtig bei der Beurteilung wird aber vor allem sein, ob du auch deine eigenen Arbeitsmittel (PC, Laptop, Papier, Bleistift, Schreibtisch…) nutzt.

5. Stelle Leute ein

Ich habe unter der Hand mitgeteilt bekommen, dass wenn man Mitarbeiter hat man eigentlich gar nicht mehr auf das Radar der Fahnder gelangt. Auch Werkstudenten zählen. Ob das stimmt sei mal dahingestellt.

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Auf jeden Fall würde ich meinen Werkstudenten nur noch sehr ungern abgeben, da er wirklich einiges an Arbeit abnehmen kann. Solltest du jedoch jemanden zur Vollzeit anstellen sollte das Thema fast gegessen sein. Außer du machst natürlich so krumme Dinger wie es im Logistikbereich üblich war.

6. Dokumentiere alles mit

Deutsche lieben Gründlichkeit. Das wird auch mit deutschen Gerichten oder dem Zollamt so sein, wenn es denn zur Prüfung kommt. Deshalb dokumentiere so viel wie dokumentationmöglich mit und halte alle Pflichten zur Dokumentenaufbewahrung ein.

Auch ich habe noch nicht so viele verschiedene Einnahmequellen, sodass es durchaus Erklärungsbedarf geben könnte im Ernstfall. Allerdings tracke ich jede gearbeitete Minute mit, auch für meine eigenen Projekte.

Außerdem solltest du wie jeder guter Unternehmer auch Projektdokumentation führen, wo du auch vermerken solltest, wenn du deinem Auftraggeber mal die Leviten gelesen hast, weil er dachte, du seist sein Eigentum. Ja das passiert, viele nehmen nämlich die Bauernweisheit “wer zahlt schafft an” einfach zu wörtlich.

7. Verlasse nicht das Unternehmen um dann genau das Gleiche zu machen

Auffällig wird es natürlich, wenn du einen (gut bezahlten) Job in einem großen Unternehmen hattest und dann als Freelancer genau das Gleiche bei der gleichen Firma weiterbetreibst.

Hier solltest du dir unbedingt viele gewichtige Argumente überleben, warum das keine Scheinselbständigkeit darstellen soll.

Gibt es irgendwelche Tricks?

Wenn man auf biegen und brechen sich vorgaukeln möchte, dass man nicht zum Schein selbständig ist, versucht man wolmöglich jeden Strohhalm zu greifen. Früher war es anscheinend möglich eine Kapitalgesellschaft (GmbH, KGaA, AG) zu gründen um sich von dem Verdacht freizukaufen. Aber auch das zählt heutzutage nicht mehr.

Hier würde ich den sauberen Weg vorschlagen und sich tatsächlich befristet beim Hauptauftraggeber anstellen zu lassen mit der Bedingung, dass du noch unbegrenzt nebenbei selbständig tätig sein darfst.

Nur pro forma erwähne ich die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV zu machen. Hierbei wird überprüft, ob bei dir Scheinselbständigkeit vorliegt. Davon wird aber abgeraten, weil selbst das keine Rechtssicherheit bringt und 2013 rund 46% der Anträge abgelehnt wurden. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 wurden nur 19% abgelehnt. Hier wird man also schon vor Beginn einer Tätigkeit der Willkür ausgeliefert.

Was kann ich noch tun?

Jeder Selbständige sollte sich dafür einsetzen, dass diese Unsicherheit so schnell wie möglich ein Ende hat. Dafür versucht sich der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. stellvertretend für alle einzusetzen.

Diese haben am 4. Mai 2016 eine Unterschriftenliste mit 21.833 Teilnehmern an die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium Yasmin Fahimi (SPD) übergeben. Doch der “Kampf” ist noch nicht vorbei, weshalb es durchaus Sinn ergibt, sich noch in die Petition einzureihen.

Darüber hinaus betreibt der VGSD ebenfalls Kampagnenarbeit für dieses Anliegen und kann mit Spenden noch mehr Aufmerksamkeit für dieses Thema generieren.

Robert von Plötzlich-Selbständig.de Schwarz/Weiß Bild

Ich freue mich von dir zu hören!

Du kommst bei deinem Projekt nicht weiter oder brauchst einen Boost? Dann lass dir von mir helfen zum Beispiel bei:

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2 Gedanken zu „Das Problem mit der Scheinselbständigkeit

  1. Andreas Greber

    Hallo Robert, vielen Dank für den wirklich sehr guten und detaillierten Bericht. Mit großem Interesse habe ich den gesamten Artikel von Beginn bis zum Ende gelesen, er hat einen sehr guten Spannungsbogen. Ich bin mir sicher, dass mindestens 90% der Selbstständigen da draußen die Problematik kennen, aber eben keine Lösung dafür. Und selbst Steuerberater sind bei diesem Thema leider nicht immer verlässliche Ansprechpartner und antworten nur sehr schwammig auf die gestellten Fragen. Werde jetzt mal öfter bei dir vorbeikommen um zu lesen was es so neues gibt. Vielen Dank für deine Energie die du dafür aufwendest! Viele Grüße, Andreas

    Antworten
    1. Robert Beitragsautor

      Hallo Andreas,

      danke für deinen umfangreichen Kommentar. Da er sogar der erste auf meinem Blog ist muss ich ihn mir fast einrahmen 🙂

      Ich glaube, es ist ein großes Problem in der freien Wirtschaft, dass immer alles unverbindlich beantwortet wird. Ich meine, ich bezahle meinen Steuerberater ja gut, damit er mir hilft. Wenn ich dann nur schwammige Antworten bekomme, dann ist er obsolet. Aber deshalb habe ich meine Informationen ja aus mehreren Quellen besorgt, was zwar aufwändig ist, aber sich oftmals lohnt.

      Ich freue mich, auf deine nächsten Besuch 😉

      Antworten

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