Du bist also fest entschlossen, Geld mit deinem Blog zu verdienen. Sehr wahrscheinlich hast du dich dann auch nach meinem Rat dafür entschieden, ein Gewerbe anzumelden. Nun fragst du dich natürlich, welche steuerliche Pflichten auf dich zukommen.
Dazu muss ich aber noch gleich zwei Dinge loswerden, bevor ich wieder einen Mini-Shitstorm ernte: Der Beitrag richtet sich an jene, die mit dem Bloggen anfangen und langsam damit Geld verdienen wollen. Und nicht an Menschen, die sofort ein riesen Business mit hunderten Sonderfällen aufziehen möchten. Die sollten sich schleunigst intensiver mit dem Thema beschäftigen (Bücher, studieren) oder jemanden dafür bezahlen, dass er sie berät. Darüber hinaus bin ich kein Steuerberater oder Anwalt, sondern gebe hier nur meine Erfahrungen als Blogger und Selbständiger weiter. Deshalb ist das weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung.
Umsatzsteuer ja oder nein – Kleinunternehmerregelung
Zugegeben, das Wort Kleinunternehmen irritiert schon ein wenig. Es könnte suggerieren, dass man als kleines Unternehmen total die krassen Vorteile hat. Deshalb wird in Bloggergruppen schon ab und an mal geraten, die Kleinunternehmerregelung anzunehmen. Doch dieses Denken ist nicht richtig. Wichtig: Nicht zu verwechseln mit einem Kleingewerbe!
Die Kleinunternehmerregelung regelt nur, ob du Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer abführen musst oder nicht.
Nun stellt sich die Frage, ob du als (kleiner) Blogger Umsatzsteuer abführen sollst oder nicht. Als wir damals unseren ersten pseudoprofessionellen Blog gestartet haben, in dem es um PC-Spiele ging, haben wir uns aus folgendem Grund dafür entschieden: Wir wollten nach außen so professionell wie möglich auftreten um uns von den “Kiddie-Blogs” abzuheben. Deshalb macht eine Umsatzsteuer-ID im Briefkopf schon mehr her als gar nichts. Und besser als der Hinweis, dass man der Kleinunternehmerregelung unterliegt, sieht es auch aus. Das hat eigentlich auch phänomenal geklappt. Wir hatten im Gegensatz zu vielen Konkurrenzblogs auch sehr gute Kontakte zu den großen Publishern.
Ein weiterer Vorteil ist, dass du Gegenstände, Software und Dienstleistungen, die du für deine Arbeit als Blogger benötigst, zukünftig netto einkaufst. Dir also die Umsatzsteuer “zurückholen” kannst. Hier darfst du aber kein Schindluder treiben, Umsatzsteuerbetrug wird hart bestraft und da ist das Finanzamt auch hinterher. Vor allem, wenn man ohne Steuerberater unterwegs ist. Bei mir haben sie bevor ich bei einem Steuerberater war mal alle Rechnungen angefordert und eine schriftliche Auskunft verlangt, warum ich was gekauft habe.
Hinzu kommt der organisatorische Aufwand, dass du im Jahr der Gründung und im kompletten nächsten Jahr deine Umsatzsteuer monatlich online voranmelden musst. Was aber in den ersten Monaten des Bloggens bzw. der Selbständigkeit nicht unbedingt schlecht ist, da du so gezwungen bist, deine Ein- und Ausgaben im Auge zu behalten. Je nach höhe des Umsatzes musst du dann in den Folgejahren die Voranmeldung nur noch vierteljährlich abgeben oder gar nicht mehr (< 1.000€ USt. im Vorjahr).
Wenn dein Business gut läuft (>7.500€ abgeführte Umsatzsteuer im vergangenen Jahr), bleibt es bei einem monatlichen Turnus. Möchte man von einer monatlichen Meldepflicht zu einem anderen Intervall wechseln, muss man das von sich aus beantragen. Es kann zwar auch vorkommen, dass dir das Finanzamt schreibt, dass du doch ab jetzt lieber vierteljährlich melden sollst. Das muss es aber nicht.
Neutral würde ich den Fakt sehen, dass du dann deinen Auftraggebern USt. berechnen musst. Meistens sind das ja Agenturen, für die die Mehrwertsteuer einfach ein durchlaufender Posten ist. Solltest du aus welchem Grund auch immer, überwiegend private Auftraggeber haben, macht die Kleinunternehmerregelung schon Sinn:
Kleinunternehmerregelung Voraussetzungen:
Ich zitiere hier Wikipedia, weil besser kann ich es auch nicht erklären 🙂
Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das Gründungsjahr sowie für das darauffolgende Wirtschaftsjahr schätzen und gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der in diesem Zeitraum erzielte Umsatz auf einen Jahres-Gesamtumsatz hochzurechnen. Überschreitet der Umsatz voraussichtlich 17.500 €, scheidet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von vorneherein aus. Überschreitet der Umsatz im Gründungsjahr 17.500 €, darf die Kleinunternehmerregelung im folgenden Wirtschaftsjahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt, wenn im Folgejahr der Jahresumsatz 50.000 € voraussichtlich überschreiten wird.
Ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest, gibst du in dem Fragebogen des Finanzamtes an, den du nach der Gewerbeanmeldung zugeschickt bekommst.
Wie du dann eine korrekte Rechnung ausstellst, darauf werde ich ein anderes Mal im Blogger 1×1 eingehen.
Buchhaltung, Buchhaltungspflichten / Bilanzierung
Auch die Buchhaltungspflicht ist immer ein beliebter Punkt, bei dem mehr Panik geschürt wird als notwendig. In 99,9% der Fälle musst du als Blogger keine Buchhaltungspflichten erfüllen.
Man ist lediglich als im Handelsregister eingetragene Gesellschaft automatisch verpflichtet eine doppelte Buchhaltung zu führen. In der Regel wirst du dich als Blogger aber entscheiden, eine Einzelfirma zu sein. Wenn du auf die irrwitzige Idee kommst, dich als Kaufmann einzutragen (e.K.), dann bist du auch bilanzierungspflichtig und musst deshalb auch eine doppelte Buchführung vollziehen.
Bis auf eine Ausnahme langt es als Einzelfirma in seiner Steuererklärung eine Einnahmeüberschussrechnung anzuhängen. Hier hast du bis 17.500 Euro Umsatz (nicht Gewinn!) relativ großen Gestaltungsspielraum und kannst das generell über Excel oder Co. handhaben. Wichtig ist, dass jede Einnahme und Ausgabe einzeln aufgeschlüsselt ist. Eine einfache, aber ganz praktikable Vorlage habe ich hier für euch gefunden. Nehmt sie als Orientierung und passt sie an eure Bedürfnisse an.
Zur Vollständigkeit möchte ich noch erwähnt haben, dass du als Einzelunternehmer automatisch bilanzierungspflichtig wirst, wenn du im Wirtschaftsjahr mindestens 60.000€ Gewinn oder 600.000€ Umsatz machst (Stand: Neuregelung ab 2016).
Steuererklärung
Sobald du Geld aus selbständiger Arbeit einnimmst, bist du verpflichtet eine Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen einzureichen.
Steuererklärung Abgabefristen
Ohne Steuerberater | 31. Juli des Folgejahres |
Ohne Steuerberater mit Fristverlängerung | Nicht mehr pauschal. Mit triftigem Grund kann man eine formlose individuelle Fristverlängerung bei seinem Finanzamt beantragen. |
Mit Steuerberater | 31. Dezember des Folgejahres |
Mit Steuerberater mit Fristverlängerung | 28./29 Februar des übernächsten Jahres |
Die Steuererklärung kann man dank ElsterOnline mittlerweile sehr gut alleine hinbekommen. Ein Steuerberater ist aber schon sinnvoll, wenn du dich nicht überall selbst einlesen möchtest und vor allem wenn bei dir noch mehr zu beachten ist wie Wohnungseinkünfte oder besondere Dinge, die du absetzen möchtest.
Wichtig im Zuge deines Blogs / deiner Selbständigkeit bzw. Gewerbe ist vor allem das Ausfüllen der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zum Formular-Download 2016).
Ab einem Umsatz von 17.500€ musst du deiner Steuererklärung die Anlage EÜR beifügen. Hier werden die Ein- und Ausgaben noch einmal kategorisiert, damit das Bundesfinanzministerium bessere Statistiken anfertigen kann.
Versteuert wird dein Gewinn anschließend nach “Abzug” des Freibetrags (Stand 2017: 8.820€) je nach Lohnsteuerklasse. Wenn du Verlust machst, wird der angerechnet. Machst du längere Zeit Verlust, kann es sein, dass das Finanzamt dir einen Riegel vorschiebt und dir z. B. Liebhaberei unterstellt.
Gewerbesteuer
Auf die Gewerbesteuer möchte ich nur ganz kurz eingehen, weil dort teilweise haarsträubende Panikmache in den Bloggergruppen herrscht.
Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 € alles darunter ist demzufolge auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag ermittelt sich aus dem Gewinn, nicht aus dem Umsatz! Wer mit seinem Blog tatsächlich 24.500 € Gewinn einnimmt, für den ist mein Blogger 1×1 eh nicht geeignet. Der sollte schon fortgeschrittenen Content büffeln 😀
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Guten Tag und besten Dank für deinen informativen Artikel. Ich beginne demnächst mit meiner Selbstständigkeit und bin froh, Deine ausführliche Auflistung gefunden zu haben. Ich wusste gar nicht, dass ich ab einem Umsatz von 17.500€ die Anlage EÜR beifügen muss. Dank für den Tipp. Ich ziehe lieber noch einen Steuerberater hinzu. VG Doris
Hallo,
dein Blogger 1×1 ist echt hilfreich, danke!
Ich habe meinen Blog im letzten Jahr begonnen und habe jetzt vor affiliate marketing zu betreiben. Jedoch verlasse ich im März das Land und bin dann als Travel Blogger/ Digital Nomad unterwegs. Hast du eine Idee wie ich das dann mache? Ich muss mein Gewerbe natürlich anmelden, würde mich aber kurz danach von Deutschland abmelden (im Bürgerbüro).
Würde mich über einen kleinen Tip freuen. VG Justine
Hallo Justine,
vielen Dank für die Blumen.
Damit habe ich mich noch nicht explizit auseinandergesetzt.
Die Digitale Nomaden, mit denen ich geredet habe, hatten alle ihren Wohnsitz & Firmensitz in Deutschland beibehalten (z.B. bei den Eltern oder bei Freunden angemeldet). Zum einen müsstest du ja sonst dein “Unternehmen” ständig umziehen und darauf sind die Länder steuerrechtlich nicht flexibel genug. Zum anderen wollten die meisten gerne versichert bleiben. Vor allem die Krankenversicherung war das größte Argument.
Aber da solltest du vielleicht mal bei einem Nomaden Blog expliziter nachfragen.
Ich wünsche dir aber jetzt schon einmal eine tolle Zeit und geile Erfahrungen!
Die Abgabefristen für die Steuererklärungen haben sich geändert, oder?
Mittlerweile nicht mehr bis Ende Mai sondern bis Ende Juli.
Stimmt. Danke für den Hinweis. Ist geändert.
Zusätzlich kommt dieses Jahr noch hinzu, dass die Fristverlängerung mit Steuerberater um einen Monat verlängert wurde.