Es gibt viele Motive einen Blog zu betreiben. Ein Motiv könnte das Geld verdienen sein. Deshalb fragen sich viele Blogger ob und wann sie ein Gewerbe anmelden müssen. Und obwohl die Antwort auf die Frage ähnlich wie die Impressumspflicht sehr eindeutig ist, gibt es immer wieder Diskussionen darum.
Ein Gewerbe muss anmelden, wer eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht besitzt. Interessant ist hier das Wort “Absicht”. Das heißt, selbst wenn du beim Start des Blogs kein Geld verdienst, musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du planst zukünftig Geld damit einzunehmen.
Obligatorisch möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass ich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt bin. Die Tipps sind gründlich recherchiert und es fließt meine Meinung ein. Versteht sie nicht als Rechts- oder Steuerberatung. Danke.
Gewerbetreibender vs. Freiberufler
Oftmals wird geraten, dass man versuchen soll, sich als Blogger als Freiberufler anzumelden. Freiberufler darf man zuallererst nicht mit Freelancern verwechseln. Freiberufler arbeiten in freien Berufen, die streng geregelt sind. Diese genießen dann einige steuerliche Vorteile, weshalb es als Blogger natürlich attraktiv wäre, ein Freiberufler zu sein.
So können zum Beispiel Journalisten, Texter oder sogar ich als Informatiker ein Freiberufler sein. Allerdings ist es als Blogbetreiber äußerst unwahrscheinlich, dass du unter Freiberufler fällst, da du ja keinen freien Beruf ausübst, sondern einen Blog betreibst. Da kann es ausnahmen geben, wie wenn du als freier Journalist deine Texte auch auf deinem Blog anbietest und sonst nichts. Aber auch hierfür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.
Bei solchen Sonderfällen immer zum Steuerberater. Steuernachzahlungen sind nicht witzig.
Aber ich will nur meine Webspace-Kosten decken!

Wenn du nur aus Spaß photographierst und sie ohne Geld verdienen zu wollen auf Facebook und Co. oder deiner eigenen Homepage veröffentlichst, musst du kein Gewerbe anmelden.
Viele Blogger wollen mit ihrem Blog gar nicht reich werden. Manche machen es aus überzeugter Leidenschaft, andere würden zumindest gerne ihre Ausgaben gedeckt haben und binden deshalb Werbung ein. Ein Großteil der Blogger wird vermutlich auch nie Gewinn erzielen, selbst wenn sie eine Gewinnerzielungsabsicht besitzen.
Wer dauerhaft keinen Gewinn erzielt und es vermutlich auch nicht schaffen wird, fällt unter Liebhaberei. Das Problem ist aber, dass man das sobald man Werbung auf der Seite hat oder bezahlte Beiträge annimmt ja nicht beweisen kann. Deshalb empfiehlt es sich auch hier, erst einmal ein Gewerbe anzumelden. Wenn dann das Finanzamt nach 2-4 Jahren sagt, es liegt Liebhaberei vor, dann hast du es wenigstens schwarz auf weiß.
Wie melde ich ein Gewerbe als Blogger an?
Als Blogger meldest du dein Gewerbe grundsätzlich genauso an, wie jeder andere Selbständige auch. Zuerst entscheidest du dich für eine Unternehmensform, die zu 99% die Einzelfirma sein wird und dann beantragst du das Gewerbe. Als Einzelunternehmer musst du selbst das Gewerbe beantragen, als Kapitalgesellschaft der Geschäftsführer.
Das Gewerbe beantragt man in der Regel auf der Gemeinde, bzw. auf dem Bürgeramt. Die Kosten liegen meist zwischen 12,50€ und 50,00€. Die meisten Gemeinden haben die Gewerbeanmeldung schon auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt, sodass man eigentlich nur noch zum Stempel holen auftauchen muss. Hier könnt ihr den Gewerbeantrag für die Stadt-Regensburg herunterladen, damit ihr seht, wie so etwas aussieht.
Ihr dürft leider nicht davon ausgehen, dass Mitarbeiter einer Gemeinde oder des Finanzamtes euch weiterhelfen können, da viele keine Ahnung haben, was Blogger eigentlich machen.
Wichtige Angaben als Blogger
Bei der Gewerbeanmeldung gibt es nicht viel zu beachten. Es werden meist Standardangaben erfragt wie deine Adresse. Trotzdem möchte ich noch auf die ein oder andere Stelle eingehen.
Punkt 12: Betriebsstätte
Ist eigentlich deine Adresse von dir zu Hause, wenn du nicht ein eigenes Büro besitzt. Dann das Büro. Büros hätten den Vorteil, dass man leicht Ausgaben wie Kaffee und Co. steuerlich geltend machen könnte.
Punkt 15: Angemeldete Tätigkeit
Einer der wichtigsten Punkte bei einer Gewerbeanmeldung. Im besten Fall gibt man hier eine sehr breitgefächerte Tätigkeit an, in der auch dein Gewerbe fällt.
Wenn du hier jetzt zum Beispiel “Bereitstellen von Werbebannern” angeben würdest, dürftest du nur ausschließlich damit Geld verdienen. Für alles andere müsstest du ein extra Gewerbe anmelden.
Als Blogger hat sich als Tätigkeit die Tätigkeit “Internetdienstleistungen” bewährt. Hier kann tatsächlich alles darunterfallen, was nur irgendwie mit dem Internet zu tun hat.
Punkt 16: Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?
Wenn du den Blog neben einem Vollzeitjob betreibst, ist die Antwort mit “Ja” recht einfach zu beantworten. Kniffeliger wird es, wenn du ein Gewerbe ohne eigenes Einkommen anmeldest. Zum Beispiel als Elternteil, das daheim bleibt.
Ob ein Vollerwerb vorliegt ist nicht so einfach zu bestimmen. Das hat auch nicht unbedingt mit dem Geld, das du mit der Selbständigkeit verdienst zu tun. Sondern unter anderem, wie viel Zeit du aufwenden musst, um den Laden am Laufen zu halten. Wenn du hier jedoch “Nein” ankreuzt könnte das zum Beispiel Auswirkungen auf deine Krankenkasse haben oder auf deine Steuern. Bevor du hier also unbedacht “Nein” ankreuzt, würde ich ausnahmsweise ein bisschen Geld in die Hand nehmen und mich von einem gründungsaffinen Steuerberater beraten lassen. Trotzdem solltest du nicht “Ja” ankreuzen, wenn du denkst, dass “Nein” berechtigt wäre.
Solltest du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe anmelden, sprich das unbedingt mit dem Arbeitsamt ab, da auch das Arbeitsamt die Gewerbeanmeldung übermittelt bekommt.
Punkt 17: Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit
Man kann die Anmeldung der Tätigkeit auch zurückdatieren. Allerdings sollte das nicht zu sehr in der Vergangenheit liegen. Wenn du zum Beispiel am 1. Februar deinen Blog eröffnet hast, aber erst am 16. Februar dazu kommst, dein Gewerbe anzumelden ist es völlig in Ordnung in Feld 17 den 1. Februar einzutragen. Wenn du allerdings im März ein Gewerbe vom Januar oder schlimmer noch vom vergangenen Jahr anmelden willst, wird es kritisch. Dann solltest du auf jeden Fall vorher mit deiner Gemeinde/Stadt und deinem Steuerberater sprechen.
Allerdings kann sich die Gewinnerzielungsabsicht natürlich auch erst ergeben haben. Weshalb es sich wie immer im Leben empfiehlt, die Sache einfach nicht auf die lange Bank zu schieben 🙂
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Anmeldung deines Gewerbes passiert erst einmal länger nichts. Mit dem Stempel der Stadt darfst du aber schon gewerblich in deinem Bereich tätig werden. Irgendwann kommt ein Brief des Finanzamtes, das du wahrheitsgemäß ausfüllst. Vor allem bei dem Punkt “voraussichtlicher Gewinn”.
Außerdem musst du dich entscheiden, ob du Umsatzsteuer abführen möchtest oder nicht. Weitere Hilfe für deinen Blog findest du in meinem Blogger 1×1 .
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Hallo Robert,
Beiträge dieser Art habe ich schon auf vielen Blogs gelesen. Damit will ich jetzt aber nicht unterstellen, dass Du abgeschrieben hast. Nur fällt mir in der Argumentationskette immer wieder auf, dass Sie genau die gleiche ist. Ob ein Blogger eine Gewerbeanmeldung benötigt, ist für mich ein sehr heißes Thema, dass eigentlich von einem Steuerberater im persönlichen Gespräch geklärt gehört. Ich mache mal ein Beispiel:
Ich liebe Youngtimer, die Autos aus meiner Jugend auf denen ich meinen Führerschein gemacht und meine ersten Ausfahrten machte. Ich sehe per Zufall einen gebrauchten mit solider Basis und restauriere diesen in den Orginalzustand zurück. Ich bin happy und auf einer Oldtimer-Show spricht mich ein Besucher an, ob ich nicht diesen für ein Preis weit über meinen Kosten verkaufen möchte. Bin ich jetzt ein gewerblicher Autohändler und muss vor dem Verkauf ein Gewerbe anmelden, nur weil ich die Absicht habe einen Gewinn zu erzielen?
Bei einem Blog kommt es für mich wohl eher darauf an, inwieweit die Einnahmen zur Finanzierung seiner Tätigkeit verwendet werden. Wenn ich alleine Zeitaufwand, was auch Kosten sind, gegen die Einnahmen gegen rechne und eine realistische Umsatzprognose anstelle, komme ich schnell auf den Trichter, dass ich vielleicht die persönliche Erwartung habe, einen Gewinn zu erzielen, doch die Realität betriebswirtschaftlich mir sagt, dass ich mit jeder Minute, die ich über dem Blog sitze, einen Verlust erziele.
Aus meiner Sicht also ein Thema, dass ein Blogger für andere Blogger nie beantworten kann. Im übrigen kann ich meine Einnahmen rückwirkend auf die letzten 7 Jahre auf den Cent genau nachweisen ;).
Gruß Michael
Bei deinem Beispiel hieße die Antwort nein, weil du es nicht dauerhaft betreibst. Da dein Blog aber länger als einen Tag existiert ist das dauerhaft.
Es ist ja schön, dass du deine Einnahmen die letzten 7 Jahre nachweisen kannst. Wenn du aber am ersten Tag der Blogeröffnung vorhattest, Gewinn zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden.
Ich hingegen halte es schwachsinnig, einem Steuerberater hunderte Euro zu schenken, anstatt für 25€ ein Gewerbe anzumelden. Mal abgesehen davon, dass die meisten Steuerberater in Sachen Blogs weniger Ahnung haben als ich^^
Die Absicht einen Gewinn zu erzielen, dürfte nicht vorliegen, weil ich dauerhaft einen Inhalt im Internet öffentlich zur Verfügung stelle. In diesem Fall müsste ich schon Insolvenz anmelden, wenn ich das Gewerbe anmelde, weil ich dann schon nicht mehr Zahlungsfähig wäre. Die Wahrscheinlichkeit das meine Inhalte auch gefunden werden, liegen rein mathematisch niedriger, als die auf einen Lotto-Gewinn. Also 25 Euro nehmen und Lottoschein lösen.
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn ich meinen Blog aktiv bewerbe. Also Geld in die Hand nehme und Werbung für mein Angebot schalte. Dann habe ich klar eine Gewinnerzielungsabsicht, weil ich Unternehmerisch handle. Und jetzt kommt die große Frage. Ist die Anmeldung meines Blogs bei einer Suchmaschine eine unternehmerische Handlung?
Meiner Meinung ist das durch Steuerjuristen zu klären. Einen zu erklären, weil er jetzt 2 Euro im Monat mit Google Adsense verdient, er müsse jetzt gleich eine Gewerbeanmeldung abgeben, weil er ja vor hat einen Gewinn zu erzielen, halte ich für ziemlich realitätsfremd.
Aber das ist meine persönliche Meinung zu dem Thema und soll auch nicht abwertend deiner Leistung in diesem Beitrag sein.
Ich verstehe deinen Einwand, ich bin auch froh, wenn hier jemand seine Meinung kundtut. Unfehlbar will ich ja gar nicht sein.
Aber du verwechselst da die Gewerbeanmeldung mit der Insolvenzverschleppung einer Kapitalgesellschaft.
Das Problem ist doch, dass man es nicht darauf ankommen lassen möchte. Genauso wie bei den Leuten die sich mit Händen und Füßen wehren, ein Impressum auf ihre Seite zu stellen. Wenn aber dann eine Abmahnung hereinflattert oder wie hier die Steuerprüfung, interessieren halt Meinungen nicht. Deshalb schreibe ich ja auch. Melde das Gewerbe an und wenn du wirklich nichts verdienst, bekommst du das vom Finanzamt schwarz auf weiß bestätigt, indem sie dir Liebhaberei unterstellen.
Natürlich ist im Zweifel immer der Rat eines ausgewiesenen Experten höher zu werten, aber auch der kann dir nur Tipps geben. Am Ende musst trotzdem du vor Vater Staat gerade stehen. Und ich mutmaße mal, dass Leute, die sich jetzt schon mit Händen und Füßen wehren ein Gewerbe anzumelden auch nicht zum Steuerberater gehen werden. Jedoch eine kleine Chance besteht, dass ich ihn mit diesem Beitrag doch in die richtige Richtung schupse, damit er zumindest das Gewerbe anmeldet.
Eigentlich müsste hier der Gesetzgeber klare Definitionen und Regeln schaffen. Aus meiner Sicht ist dieser aber mit den neuen Medien überfordert. Ich finde es gut, wenn Menschen anderen Informationen über das Internet zur Verfügung stellen. Aber Hand auf Herz, ist das wirklich das Thema, wo wir dem Leser eine fundierte und richtige Antwort liefern können?
Wenn jeder die Hand immer auf sein Herz legen würde, dürfte keiner mehr irgendetwas schreiben 😀
Außerdem ist es manchmal hanebüchen, welche Tipps in den Bloggergruppen gegeben werden. Da empfinde ich diesen Beitrag hier schon als ziemlich fundiert, den ich dann in die Diskussionen einbringen möchte. Die Herangehensweise “das muss der Gesetzgeber” oder ein Experte, der sicherlich 250€ / h kostet, klären für nen popeligen Blog finde ich wie gesagt auch nicht die Richtige.
Mich haben sie auf dem Amt mehr oder weniger ausgelacht, als ich ein Gewerbe anmelden wollte. Aussage des Beamten: wollen Sie damit Geld verdienen? Ich: nein, kann aber ja nicht nachweisen keine Gewinnabsichten zu haben. Er: wenn ihnen jemand eine Kooperation anbietet, dann können Sie wieder kommen und anmelden, vorher verursachen Sie hier nur Arbeit.
Ja, das kann passieren 😀
Die Aussage haste dir hoffentlich schriftlich geben lassen 🙂
Welche Konsequenzen hätte es denn, wenn man unter Punkt 16 ein “Ja” angibt? Gerade die von Dir genannten Eltern, könnten doch während ihrer Elternzeit einen ganz kleinen Nebenjob beginnen. Genauso könnten Arbeitslose , die keine Unterstützung erhalten, einen Blog als Nebenjob antesten! Es geht doch darum, dass die Einnahmen korrekt angeben und Beiträge abgeführt bzw. angerechnet werden. Im Zweifelsfall wird wenige Wochen später oder am Jahresende nachgebessert.
Da muss doch ein “Gentleman-Agreement” auf Gegenseitigkeit mit den Behörden möglich sein. Oder wäre jetzt der richtige Zeitpunkt die Parteien im Vorwahlkampf darauf zu stoßen, bevor wieder………
Ich würde mir vor allem Gedanken machen wegen der Krankenkasse, wenn man nicht privat versichert ist.
Natürlich gilt auch hier wo kein Kläger, da kein Richter. Aber provozieren muss man es ja nicht.
Ich überlege auch, ein Gewerbe anzumelden, weil ich gerne auch Kooperationen eingehen würde. Aber was ist, wenn ich jetzt etwas anmelde und nie eine bezahlte Kooperation kommt, ich aber nur Ausgaben geltend mache? Hat das nicht eher negative Konsequenzen (in Bezug auf meine Steuererklärung)? Ich warte auch, bis ich die erste Zusage für eine bezahlte Kooperation bekomme und werde dann umgehend eine Anmeldung abgeben. Bin dahin lass eich den Blog so laufen, wie er ist, als kostenverursachendes, zeitfressendes Hobby. 😉
Das kann ich dir leider auch nicht 100%ig beantworten wie das steuerlich ist. Also wenn du haufenweise Umsatzsteuer zurückholst ohne selbst Rechnungen zu stellen, werden sie dich wohl ziemlich schnell prüfen. Wie das ausgeht, keine Ahnung.
Bei der Steuererklärung ist es (Achtung Steuerlaie) anscheinend egal, da du deinen Verlust nur mit dem Gewinn der nachfolgendne Jahre verrechnen kannst und es keine Auswirkungen auf deine derzeitige Einkommenssteuererklärung hat.
Hi Tanja,
In dem Fall wirst du ziemlich schnell Probleme wegen Scheinselbstständigkeit bekommen. Natürlich kannst du mit einem Gewerbe auch negativ wirtschaften (soll ja dem ein oder anderen jaunfreiwillig passieren…), aber natürlich müssen auch Umsätze oder entsprechende Tätigkeiten ersichtlich sein. Als Laie würde ich (ohne Gewähr) mutmaßen, dass du keine Probleme bekommst, wenn beispielsweise Ausgaben für Werbung für diese Kooperationen erkennbar sind und leider wirkungslos verpuffen.
Einfach “nur abwarten” und Geld vom FA zurück holen, wird hingegen weniger gerne gesehen.
Hallo Lennart: Vorsicht Verwechslungsgefahr: Scheinselbständigkeit ist was anderes, nämlich der Missbrauch von Werkverträgen wenn man keine regulären Mitarbeiter einstellen will.
@Tanja: Die Situation klingt wirklich nach Zwickmühle: Versuchst Du z.B., zu früh schon Vorsteuer erstatten zu lassen, gibt’s Ärger mit dem Finanzamt. Wenn Du aber zwar noch keinen Kooperationspartner hast, aber aktiv danach suchst (z.B. mit einem Aufruf im Blog) dann wirft man Dir schnell vor, dass Du die Gewerbeanmeldung zu spät gemacht hast …
Ein guter und sehr umfangreicher Artikel! Angenehmer Schreibstil und die Infos kommen gut rüber! Danke fürs teilen und beste Grüße, Michael
Danke für das Lob!
Hi,
ich habe meinen Blog vor ziemlich langer Zeit begonnen als Hobby. Immer mal was gemacht, recherchiert, über Artikel wie Partnerprogramme etc gestoßen und habe dann auch nach & nach Werbung eingebunden. Prinzipiell stand eine “Gewinnerzielungsabsicht” nie im Fokus.
“Leider” sind die Umsätze die der Blog macht seit einem Jahr pro Monat im unteren 3 stelligen Bereich. Hervorgerufen durch eine Besucherexplosion die mir bis heute nicht klar ist. Alles was der Blog je erwirtschaftet hat liegt noch auf den Partnerkonten von den jeweiligen Partnern, habe ich mir bisher also nicht auszahlen lassen.
Welches Vorgehen wäre aus eurer Sicht jetzt das Richtige?
1. Gewerbe-Anmeldung ab 01.01.2018
2. Gewerbe-Anmeldung ab 01.01.2017 -> ist das überhaupt sinnvoll oder riskiert man hier Strafen.
3. Steuerberater???
Gruß
Strasser
Ob du so weit zurückgehen kannst musst du wie gesagt klären. Da langt aber auch ein Anruf bei deinem Finanzamt im Normalfall. Für dich selbst ist es eigentlich egal dann. Du wirst vermutlich die Steuererklärung für 2017 eh noch nicht abgegeben haben und wenn du noch nichts ausbezahlt bekommen hast, musst du da ja auch nicht viel zusätzlich ausfüllen. Das ist jetzt auf keinen Fall ein rechtskräftiger Tipp und ich hafte auch nicht für irgendwelche Folgen, aber ich würde wohl in deiner Situation jetzt das Gewerbe anmelden und es ab da sauber führen.
Hi Robert,
danke für deine Antwort. Ich mache mich mal schlau und hoffe einfach, dass hier nicht doch irgendwelche Fallstricke und “Bußgelder” lauern. 🙂
Danke & Gruß
Strasser
Hallo Robert,
vielen Dank für deine immer fundierten Artikel, die mir in den letzten Monaten bei der Blog-Erstellung sehr geholfen haben! Ich weiß natürlich, dass du hier keine verbindlichen Beratungen gibst, aber für eine Anregung wäre ich schon dankbar:
Ich bin seit letztem Jahr beim Finanzamt als Schriftsteller gemeldet (Freiberufler; Kleinunternehmer; mit Verlust) und seit Februar diesen Jahres betreibe ich einen Blog, auf dem ich einen Teil meiner Kurzgeschichten poste. Wenn ich dort Werbung schalte, muss ich vorher ein Gewerbe anmelden – so viel ist klar und habe ich nicht vor. Ich habe aber Zählmarken von der Verwertungsgesellschaft VG Wort eingebunden, die die Aufrufzahlen meiner Geschichten erfassen und der VG Wort melden. Im besten Falle bekomme ich Ende des Jahres dafür einen kleinen Obulus – so wie Autoren ja auch beteiligt werden, wenn ihre Bücher in der Bibliothek ausgeliehen werden.
Bisher hatte ich vor, diese Gewinne als “Zahlungen von Verwertungsgesellschaften” in meiner Einkommenssteuererklärung aufzulisten. Die Ausgaben für meinen Blog liste ich unter Werbung auf. Oder würdest du, wenn es dich beträfe, es eher als Gewerbe und Internetdienstleistung sehen?
Vielen Dank!
Das müsste bis zu einem gewissen Betrag gehen. Aber da bin ich steuertechnisch dann doch zu wenig bewandert. Vielleicht kann das ein anderer Leser ja hier bewandert genug um das zu beantworten?
Trotzdem danke
Ein Gewerbe ist verpflichtend, sobald man den ersten Euro verdient. Natürlich sind Finanzämter auch dahingehend kulant und lassen einem natürlich eine Frist. Man sollte das Gewerbe spätestens nach drei Monaten anmelden. Und dazu zählen Affiliate Einnahmen, Produkt Placements etc.
Solche Fragen sollten immer mit dem Steuerberater geklärt werden. Die Bürokratie in Deutschland kann einen echt erschlagen. Die Erfahrung musste ich leider machen, als ich mich selbstständig gemacht habe. Als Laie ist es wirklich schwer, da den Überblick zu behalten, da kann ich es schon verstehen, dass einige gar keine Lust mehr haben, sich selbstständig zu machen. Ich hab mir letzendlich einen Steuerberater in Hamm gesucht, der den ganzen Kram für mich erledigt. Das erleichtert mich enorm, außerdem hat das alles dann auch wenigstens seine Richtigkeit, wenn mein Steuerberater aus Hamm *Link entfernt* das macht 😉
Hallo Marlies,
danke für dein Beitrag. Das sehe ich nicht so. Und leider musste ich deinen offensichtlichen SEO-Spam entfernen.
Trotzdem Danke für deine Meinung.
Hallo Robert,
das ist ein richtig toller Beitrag zu dem Thema!
Ich wollte einmal fragen, ob du zufällig weißt, wie das mit einer Anmeldung eines Nebengewerbes während der Elternzeit ist. Ich überlege ein solches anzumelden. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Nun hätte ich dann ja sozusagen ein Angestelltenverhältnis ohne Einkommen. Gilt es dann trotzdem als Nebengewerbe, weil meine Einkünfte ja höher wären, als mein (nicht vorhandenes) Gehalt in dem Fall?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Anika
Hi Anika, danke für dein Kommentar, entschuldige die späte Antwort!
Das wird nicht nach Geld, sondern nach Zeit bemessen. In deinem Fall würde ich tatsächlich raten mal einen Steuerberater einzuschalten für ne halbe Stunde Beratung.
Ich würde aus Gründen versuchen das als Nebengewerbe laufen zu lassen. Ob das ohne Risiko geht, sollte ein Experte schätzen. Da bin ich dann doch nicht spezialisiert genug 🙂
Die Gewerbeanmeldung ist meiner Meinung noch das kleinste Problem. Das ist Pflicht und das muss auch jeder Blogger machen. Aber gerade wenn man anfängt Geld zu verdienen und damit meine ich “den ersten Euro”, müssen auch Steuern gezahlt werden. Ich sehe immer wieder Blogger und Influencer, die bei diesem Thema einfach absolut keinerlei Ahnung haben.
Eien wirklich sehr hilfreiche Seite mit wertvollen Inhalten für Blogger, aber auch für Texter.
Es grüßt Harald Adam aus Oberhausen
Ich verstehe eins immernoch nicht: Warum ist man als Blogger kein Freiberufler (man ist doch Schriftsteller/Autor in diesem Falle). Man schreibt etwas und verdient mit diesen Texten Geld (wie mit einem Buch) wenn man seinen Blog monetarisiert hat. Das Geld verdient man damit, dass Leute auf deine Seite klicken. (Ob man zusätzlich Werbung schalaten will, kann man sich ja aussuchen). Ich möchte in meinem Fall noch andere Dinge selbstständig tun, wie zum Beispiel Kunst… ich bin absolut überfordert und weiß nicht, was ich anmelden soll. Reicht es Freiberuflich zu sein, als Blogger und Künstler?
Das ist halt nicht immer so klar. Denn eigentlich betreibst du ja ein Portal, mit dessen Arbeit du Geld verdienst und nicht mit deinen Texten.
Es gibt durchaus Blogs, die man freiberuflich hinbiegen kann. Die Meisten aber wohl nicht.
Wikipedia sagt dazu: Die Freiberuflichkeit kann aufgrund der Infektionstheorie steuerrechtlich insgesamt erlöschen, wenn teilweise auch gewerbliche Umsätze getätigt werden (Beispiel: Tierarztpraxisgemeinschaft verkauft auch Tierarzneimittel). Die Rechtsfolgen können vermieden werden, indem die gewerblichen Umsätze in einer separaten Gesellschaft getätigt werden.
Es ist also eventuell denkbar, dass dein Blog dich fürs Texten beauftragt um es steuerlich optimal auszunutzen. Dazu würde ich aber einen sehr guten Steuerberater aufsuchen und das besprechen.
Sehr nützlich geschrieben. Der Artikel enthält quasi alles, was man so braucht. Den einen und anderen Tipp habe ich mir gerne mal geklaut :-).
Liebe Grüße und ein angenehmes Wochenende
Steffen
Danke für diesen nützlichen Artikel. Für den Start super.