Wer mit deutschem Firmensitz seine Produkte auf einem Online-Marktplatz wie Amazon, Ebay oder Etsy verkauft, muss dem Online-Marktplatz eine Umsatzsteuerbescheinigung vorlegen, wenn er umsatzsteuerpflichtig ist.
Händler ohne Umsatzsteuerbescheinigung müssen ab dem 1.10.2019 vom Online-Marktplatz gesperrt werden.

Den Antrag für die korrekte Umsatzsteuerbescheinigung hat das Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt.
Kritisch ist, dass die Anträge je nach Amt länger dauern können. Wer also noch keine Bescheinigung beantragt hat, sollte sich jetzt sputen und notfalls Mitte nächster Woche noch einmal bei seinem Sachverständigen Finanzberater telefonisch Druck machen.
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Originalquelle: t3n | Titelbild (geschlossener Laden) RyanMcGuire / pixabay.de
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