In der Europäischen Union sind am Dienstag neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten, die den Onlinehandeln weiter regulieren sollen.
Diese Regeln müssen binnen zwei Jahren von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden. Also keine Panik, du musst das jetzt noch nicht umsetzen, solltest dich aber schon einmal darauf einstellen, dass es kommt.
Beispielsweise sollen Rabattaktionen transparenter gestaltet werden. So muss der Onlinehändler zukünftig angeben, welches der niedrigste Preis der letzten 30 Tagen war. So soll verhindert werden, dass kurz vor einer Rabattaktion die Preise hochgesetzt werden, um anschließend eine große Reduzierung vorzugaukeln.

Online Marktplätze müssen die Angebote besser kennzeichnen. Der Kunde soll gleich erkennen, um was für einen Verkäufer es sich handelt: Ein Privatverkäufer, ein gewerblicher Verkäufer oder die Plattform selbst. Außerdem müssen die Produktplatzierungen bei Suchen transparenter dargestellt werden. Das heißt, es muss ersichtlich werden, nach welchen Kriterien das Ergebnis zustande kam und ob die Platzierung bezahlt ist.
Darüber hinaus sollen Nutzerbewertungen für den Verbraucher einschätzbarer werden. Der Nutzer muss unterrichtet werden, welche Schritte unternommen wurden, um zu verifizieren, dass die Bewertung echt ist. Zusätzlich dürfen keine Bewertungen mehr gekauft oder selbst geschrieben werden.
Bei Verstößen können Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes drohen.
Eine gute Übersicht und Einschätzung bietet der Händlerbund.
Titelbild (Onlinehandel): StockSnap
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