OLG München erlaubt Extragebühren für Paypal & Co.

Von | 14. Oktober 2019

Während das Landesgericht noch urteilte, dass (Online-)Händler keine Extragebühren für Paypal, Sofortüberweisung oder ähnliche Dienste verlangen dürfen, entschied das Oberlandesgericht München nun genau gegenteilig.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch das relativ neue Gesetz §270 BGB, das regelt, dass keine zusätzlichen Gebühren für SEPA-Lastschriften und Kartenzahlungen mehr anfallen dürfen. Dies dient dem Verbraucherschutz.

Flixbus wurde letztes Jahr verklagt, weil sie extra Gebühren für die Paypal-Zahlungen verlangten. Gestützt wurde die Klage auf das neue Gesetz. Das Landesgericht gab den Klägern recht. Flixbus ging in Revision. Jetzt bekam das Reiseunternehmen vom Oberlandesgericht recht.

OLG München erlaubt Extragebühren für Paypal & Co.
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Nun existieren also zwei Urteile in der Sache, die genau gegenteiliges aussagen. Als nächstes wird wohl der Gang vor das Bundesverfassungsgericht (BHG) folgen. Erst nach diesem Urteil wird Rechtssicherheit herrschen.

Für dich als Shopbetreiber bedeutet das, dass du am Besten immer noch auf Extragebühren beim Zahlen über PayPal und Sofortüberweisung verzichten solltest. Wenn nicht, ist das dein eigenes Risiko und du solltest die Kosten 1:1 weiterreichen und dich nicht daran bereichern, wenn du keine noch größere Angriffsfläche bieten möchtest!


Quellen: wbs-law, dejure | Titelbild (Tastatur): athree23


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Robert von Plötzlich-Selbständig.de Schwarz/Weiß Bild

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