Insolvenzantragspflicht bis Jahresende ausgesetzt

Von | 25. August 2020

Die ohnehin bis Oktober ausgesetzte Insolvenzantragspflicht soll bis Jahresende 2020 verlängert werden. Dies erfuhr die Agentur Reuters von eingeweihten Vertretern der Regierungskoalition. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ursprünglich sogar eine Aussetzung bis März 2021 vorgeschlagen.

Die Aufschiebung soll denjenigen Firmen helfen, die zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. “Wir wollen keine Zombieunternehmen schaffen”, heißt es in der Koalition. Das Münchner ifo-Institut schätzt, dass jeder fünfte Betrieb seinen Fortbestand gefährdet sieht. Laut Creditreform seien 550.000 Unternehmen verdeckt überschuldet.

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Quellen: Handelsblatt, ZEIT

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