Die Verlängerung des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate gilt als beschlossene Sache. Für Selbständige hingegen bleibt weiterhin nur die Grundsicherung. Die Bundesregierung möchte den Zugang weiterhin vereinfachen. Konkret betrifft dies genau einen Bereich: Der Schonbeitrag, gegenwärtig 60.000 Euro und 30.000 für jedes weitere Haushaltsmitglied, soll erhöht werden. Diese Maßnahme wird bis 2021 verlängert.
Die Bundesregierung verweigert somit weiterhin die Auszahlung des Unternehmergehalts. Das Problem der Bedarfsgemeinschaften besteht weiterhin. Dazu verlieren Selbständige die Flexibilität, Anträge anzunehmen, da die Verdienstgrenze bei 100 Euro im Monat gedeckelt ist. Ob sich die Anträge wirklich vereinfachen, bleibt angesichts des Zuständigkeitschaos zwischen Bund und Kommunen fraglich. Bisher mussten Selbständige sich seitenweise durch Anträge kämpfen, wurden dabei oft abgewiesen.

Auch die Überbrückungshilfe werden bis Ende 2020 verlängert. Wegen der hohen Hürden haben Selbständige von den 25 Milliarden 0,7 davon beantragt. Plötzlich-Selbständig empfiehlt: Engagiert Euch politisch, tretet einem Verband oder einer Gewerkschaft bei, macht Lobbyarbeit, kommuniziert mit Medien und Abgeordneten. Verfolgt auch gerne unseren Podcast, in welchem wir die politische Seite von Selbständigkeit regelmäßig ausführlich beleuchten.
Quellen: Deutschlandfunk, VGSD