Die fragwürdige Praxis mit Massenabmahnungen hat hoffentlich bald ein Ende. Noch im September sollen die Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf im Bundestag verabschieden. Folgende Änderungen stehen dabei im Vordergrund: Missbräuchliche Abmahner verlieren ihren Anspruch auf Erstattung der Kosten und Vertragsstrafen werden eingeschränkt. Abmahnungen für unerhebliche Verfahren werden auf 1.000 Euro gedeckelt.
In den letzten Jahren haben Unternehmen ihre Mitbewerber häufig über beauftragte Anwaltskanzleien in Bedrängnis gebracht. Dabei ging es oft um Fehler im Kleingedruckten oder kleinere Fehler in der Produktbeschreibung.

Künftig werden die Anforderungen an die Transparenz und Rechtmäßigkeit erhöht. Außerdem gibt ein Katalog mit Kriterien über eine Missbrauchsvermutung den Gerichten die Möglichkeit zur Handhabe. Der Gesetzesentwurf bedeutet nicht mehr als einen ersten Schritt. Gerade bei den DSGVO-Abmahnungen ist noch keine dringend benötigte Gesetzesänderung in Sicht. Wenn Ihr Euch für eine Änderung der Abmahnungspraxis engagieren wollt, dann wendet Euch an den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland.
“Abmahnungen für unerhebliche Verfahren werden auf 1.000 Euro gedeckelt.” Das ist nicht gut genug. Denn für kleine Einzelselbständig ist das z. B. der Gegenwert einer Urlaubsreise, die dann nicht mehr angetreten werden kann. Oder es wird ein paar Monate nicht für die Altersversorgung eingezahlt.
Ich habe bis heute nicht verstanden, warum es nicht möglich sein soll (ganz ohne Anwalt) erst mal auf einen Missstand hinzuweisen (z. B. falsche Preisauszeichnung) und die Abmahnung erst dann hinterherzuschicken, wenn die andere Seite nicht binnen 3 Tagen eine Korrektur vornimmt. Man könnte diese Vorgehensweise ja durchaus auf diese “unerheblichen Fehler” begrenzen. Erst damit wäre der Abmahnindustrie der Boden entzogen, die soviel “kleines Unternehmertum” verhindert und damit Hartz4-Empfänger züchtet.