DSGVO: Neues Cookie-Urteil sorgt für Unruhe

Von | 2. Oktober 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in letzter Instanz ein wenig Klarheit in die Einwilligungspflicht von Cookies gebracht. Diese Klarheit sorgt aber bei Webseitenbetreibern für Unruhe.

Der EuGH hat beschlossen, dass alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind eine vorherige Einwilligung benötigen, bevor sie gesetzt werden. Selbst wenn sie keine persönlichen Informationen beinhalten.

Bei so genannten Tracking-Cookies war es den meisten Experten klar, dass es so kommen wird. Dass nun alle anderen Cookies davon betroffen sind, ist ein wenig überraschend, aber konsequent.

Das bedeutet für Webseitenbetreiber, dass Programme wie Google Analytics oder noch schlimmer Affiliate-Programme, die Cookies setzen, eine vorherige Zustimmung benötigen, bevor die Webseite geladen wird.

Es gibt Rechtsmeinungen, die sagen, dass man nicht technische Cookies noch mit dem berechtigten Interesse, die das DSGVO-Gesetz vorsieht, begründen kann. Ich persönlich würde mich darauf nicht verlassen oder Abmahnungen einkalkulieren.

DSGVO: Neues Cookie-Urteil sorgt für Unruhe
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Die Anforderungen sind technisch nicht unbedingt einfach umzusetzen. Bisher gibt es meines Wissens auch noch kein Tool, dass das 100 % richtig umsetzt. Die Anbieter dieser Tools werden aber sicherlich in den nächsten Tagen und Wochen Updates zu diesem Urteil herausbringen.

Die bekannten deutschen Anbieter eRecht24 und die IT-Recht-Kanzlei wollen ebenfalls so schnell wie möglich ein Tool herausbringen, welches die Anforderungen erfüllt.

Letztgenannter Anbieter hat auch einen sehr guten Blogbeitrag über das Urteil und dessen Konsequenzen verfasst.

Ich persönlich habe auf meinen Webseiten nur für das Analysetool ein Cookie gesetzt, das technisch nicht notwendig ist. Da ich das Analysetool Matomo verwende, gestaltet es es sich nicht so kompliziert, die Anforderungen zu erfüllen. Das Tool kann ohne Cookie integriert werden. Dadurch wird die Statistik zwar ein bisschen ungenauer, aber das ist für mich kein Beinbruch. Für Onlineshops könnte das große Einschnitte bei der Analyse des Kundenverhaltens bringen.

Zusätzlich werde ich die Datenschutzbestimmungen auf den neuesten Stand bringen.


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