Anteile statt Gehalt: Steuerungerechtigkeit soll geschlossen werden

Von | 18. Februar 2020

StartUps beteiligen ihre Fachkräfte gerne am Unternehmen. Dadurch ist es oft möglich, in der Gründungsphase noch keine Spitzengehälter zahlen zu müssen, um trotzdem hoch qualifizierte Fachkräfte zu erhalten.

Für alle Seiten kann ein Beteiligungsmodell von Vorteil sein. Vor allem, wenn die Idee gut ist, durch die Decke geht und beispielsweise ein Börsengang gelingt. Dadurch wird man schnell mal reich. Reicher als durch Lohnarbeit. Dafür ist es freilich auch mit Risiko behaftet, wenn die Idee scheitert.

Doch Deutschland hat einmal mehr ein relativ kompliziertes Steuermodell. Grob gesagt: bei Mitarbeiterbeteiligungen fallen sofort die Einkommenssteuersätze auf den Wert der Anteile an, obwohl man sie noch gar nicht zu Geld gemacht hat. Bei einem Verkauf fällt zusätzlich Kapitalertragssteuer an. Einen Verlust hingegen kann man als Mitarbeiter nicht steuerlich geltend machen.

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Durch diese Mehrfachbesteuerung ist das Beteiligungsmodell total unattraktiv. Finanzinvestoren können sich hingegen steuerfrei an Unternehmen beteiligen. Im Gewinnfall ist lediglich die Kapitalertragssteuer fällig. Einige Abschreibemöglichkeiten bei Verlusten gibt es mittlerweile auch schon.

Dieses Thema wurde nun auf die politische Agenda gebracht. Mal sehen, wie es weitergeht. Ich würde es begrüßen, wenn die Steuerungerechtigkeit endet. Das würde vor allem Leuten helfen, die gerne Zeit investieren möchten.


Quellen: t3n, WirtschaftsWoche |Titelbild (Steuererklärung): falco


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